Clemens Kochinke
Attorney at Law (USA)
u. Rechtsanwalt i.R. (DE)


Attorney in den USA - Recht auf Deutsch


Rechtsanwalt i.R. Clemens Kochinke, MCL, Attorney at Law in Washington, DC, USA ist ein Jurist der Anwaltskanzlei Berliner Corcoran & Rowe LLP in der US-Hauptstadt.

Kanzlei


Die Law Firm ist seit 80 Jahren im Wirt­schafts- und Völ­ker­recht der USA aktiv und hat sich ihren guten Ruf durch die erfolg­reiche Ver­tre­tung von Staaten, Unter­nehmen sowie Privat­mandanten er­worben.





Sprachen

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Die Haupt­arbeits­sprachen der Kanzlei sind Englisch und Deutsch. Zudem vertreten die Lawyers Mandanten aus der ganzen Welt unter Einsatz weiterer Sprach­kenntnisse (darunter iranisch, spanisch, griechisch, portugiesisch, russisch).

Mandatierung, Honorar, Kosten

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Die Mandats­bedingun­gen der Kanzlei basieren auf der in den USA üblichen monat­lichen Abrech­nung mit Einzel­aufwands­nachweis auf Zeit­basis sowie der Auslagen­erstat­tung. Ein Vorschuss wird bei der Mandats­anbahnung verein­bart. Die Stunden­sätze berücksichtigen die Erfahrung und Speziali­sierung der bear­beiten­den Anwälte. Erfolgs­honorare sind unüblich.

Zulassungen

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Rechtsanwalt i.R. Kochinke ist als Attorney at Law bis zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washing­ton, DC, und unter anderem auch den Bundes­revisions­gerichten in New York City und Washington, zugelassen. Die Zulassungen in Deutschland (1978 - 2022) und den USA beruhen auf Ausbildung und Prüfung. Die deutsche Zulassung war mit einer Kanzlei­pflicht­befreiung verbunden, denn die Kanzlei konkurriert nicht mit einer deutschen Zweig­stelle mit ihren Kollegen, deren Korrespon­denzman­date sie in den USA vertritt.

Ausbildung in den USA

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RA i.R. Kochinke bildete jahrzehntelang in der Wahlstation und im Praktikum aus. Erfahrungsberichte: Referendars­raum. Wegen trumps angekündigter Abschaffung des J-Visums ist die Ausbildung für Ortsfremde leider endgültig ausgesetzt.

Veröffentlichungen

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Veröffent­lichungen von Clemens Kochinke auf Deutsch über amerika­nisches Recht finden Sie in juristischen Fach­zeit­schriften und Büchern sowie im German American Law Journal.